| Wetter | E-mail |
SUCHEN
21. Welche Kompetenzen haben die lokalen Volkskongresse und wie sehen ihre Beziehungen zum NVK aus?

Alle Provinzen, autonomen Gebiete, regierungsunmittelbaren St?dte, autonomen Bezirke, Kreise, autonomen Kreise, St?dte, Stadtbezirke, Gemeinden und überwiegend von nationalen Minderheiten bewohnte Gemeinden haben einen Volkskongress eingerichtet.

Die lokalen Volkskongresse auf allen Ebenen sind die lokalen Organe der Staatsmacht. Die lokalen Volkskongresse von der Kreisebene aufw?rts haben eigene St?ndige Ausschüsse eingerichtet. Die Legislaturperiode der Volkskongresse der Provinzen, autonomen Gebiete, regierungsunmittelbaren St?dte, autonomen Bezirke, Kreise, autonomen Kreise, St?dte und Stadtbezirke betr?gt jeweils fünf Jahre, die der Volkskongresse der Gemeinden und der überwiegend von den nationalen Minderheiten bewohnten Gemeinden betr?gt jeweils drei Jahre.

Die lokalen Volkskongresse aller Ebenen üben ihre Kompetenzen gem?? der Verfassung und den Gesetzen aus. Die Volkskongresse und St?ndigen Ausschüsse der Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren St?dte k?nnen nach den Gegebenheiten und Erfordernissen ihrer Gebiete lokale Gesetze und Verordnungen ausarbeiten und erlassen, unter der Voraussetzung, dass sie der Verfassung und den Gesetzen nicht zuwiderlaufen. Sie müssen diese allerdings beim St?ndigen Ausschuss des NVK und dem Staatsrat zur Eintragung in die Akten einreichen.

Die Volkskongresse und St?ndigen Ausschüsse der Provinzhauptst?dte und autonomen Gebiete und die der vom Staatsrat gebilligten gr??eren St?dte k?nnen lokale Gesetze und Verordnungen ausarbeiten. Nach Genehmigung durch die St?ndigen Ausschüsse der Volkskongresse der Provinzen bzw. autonomen Gebiete und nachdem die betreffenden Gesetze und Verordnungen durch die St?ndigen Ausschüsse der Volkskongresse der Provinzen bzw. automomen Gebiete dem St?ndigen Ausschuss des NVK und dem Staatsrat zur Eintragung in die Akten vorgelegt wurden, k?nnen sie in Kraft gesetzt werden.

Der St?ndige Ausschuss des NVK hat das Recht, lokale Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse der Organe der Staatsmacht der Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren St?dte, die im Widerspruch zur Verfassung, zu den Gesetzen und zu staatlich- administrativen Verordnungen und Vorschriften stehen, aufzuheben. Die Autonomiebestimmungen und Sonderregelungen, die von den Volkskongressen der autonomen Gebiete ausgearbeitet werden, treten nach Genehmigung durch den St?ndigen Ausschuss des NVK in Kraft. Die Autonomiebestimmungen und Sonderregelungen, die von den Volkskongressen der autonomen Bezirke und Kreise ausgearbeitet werden, treten nach der Genehmigung der St?ndigen Ausschüsse der Volkskongresse der Provinzen bzw. der autonomen Gebiete in Kraft und werden dem St?ndigen Ausschuss des NVK zur Eintragung in die Akten vorgelegt.

Die St?ndigen Ausschüsse der Volkskongresse der Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren St?dte k?nnen jeweils ihren Vorsitzenden oder einen stellvertretenden Vorsitzenden zur Teilnahme an der Sitzung des St?ndigen Ausschusses des NVK entsenden.

Der St?ndige Ausschuss des NVK leitet die Wahl der Abgeordneten und beantwortet Fragen der Volkskongresse der Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren St?dte hinsichtlich der Durchführung der Gesetze.

(CIIC/18. Februar 2003)



Druckversion Artikel versenden Home
Copyright © China Internet Information Center. All Rights Reserved
E-mail: webmaster@china.org.cn Tel: 86-10-68326688
主站蜘蛛池模板: 好男人日本社区www| 杨幂下面好紧好湿好爽| 在线毛片免费观看| 久久精品中文字幕一区| 男人让女人爽30分钟免费| 国产成人免费永久播放视频平台 | 国产成人A亚洲精V品无码| qvod小说区图片区亚洲| 成人美女黄网站视频大全| 久久国产精品免费专区| 暖暖在线视频日本| 人妻精品久久久久中文字幕一冢本| 麻豆成人精品国产免费| 在线观看亚洲一区| yy6080理论午夜一级毛片| 打臀缝打肿扒开夹姜| 久久久影院亚洲精品| 笨蛋英子未删1至925下载| 国产强伦姧在线观看| fc2ppv在线观看| 女人被免费网站视频在线| 久久婷婷人人澡人人喊人人爽 | 亚洲香蕉久久一区二区三区四区| 女人被男人桶爽| 三级网在线观看| 日韩欧美一区二区三区| 亚洲欧美色一区二区三区| 美女扒开腿让男人捅| 国产波多野结衣中文在线播放| a毛片免费全部播放完整成| 无人在线观看视频高清视频8| 久久免费的精品国产V∧ | 国产剧情一区二区三区| 91xav在线| 国产精品酒店视频免费看| 两个人看的www在线| 日韩欧美精品在线观看| 亚洲中文字幕久久精品无码va| 狠狠色噜噜狠狠狠888米奇视频| 八戒久久精品一区二区三区| 香蕉视频污网站|