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Organe der Regierungspartei
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       Das Finanzministerium

Das Finanzministerium ist als eine Abteilung zur makro?konomischen Steuerung unter dem Staatsrat, zust?ndig für Staatseinnahmen und -ausgaben, Finanz- und Steuerpolitik und das staatliche Grundkapital. Seine wichtigsten Funktionen und Befugnisse sind: Ausarbeitung und Durchführung der Strategien, Richtlinien und der Politik, der langfristigen und mittelfristigen Planung und des Reformplans für das Finanz- und Steuerwesen sowie der entsprechenden Bestimmungen, Teilnahme an der Formulierung makro?konomischer Richtlinien, Unterbreitung von Vorschl?gen zur Makrosteuerung und Herstellung von Ausgewogenheit zwischen den gesellschaftlichen Finanzkr?ften unter Anwendung der Finanz- und Steuerpolitik, Ausarbeitung und Durchführung der Politik der Einnahmenverteilung zwischen der zentralen Beh?rde und den lokalen Beh?rden und zwischen dem Staat und den Unternehmen, Ausarbeitung der Entwürfe der Gesetze und Verordnungen über die Verwaltung der Finanzen und des staatlichen Grundkapitals und über die Verwaltung des Rechnungswesens und der Buchhaltung. Des Weiteren ist das Finanzministerium verantwortlich für die Ausarbeitung und Umsetzung der Regeln und Vorschriften für die Verwaltung der Finanzen, des Rechnungswesens und der Buchhaltung, die Organisation internationaler Verhandlungen über ausw?rtige Finanzangelegenheiten und Schulden sowie die Paraphierung einschl?giger Vereinbarungen und Abkommen, die Ausarbeitung und Durchführung des zentralen Jahreshaushalts- und –bilanzplans, Berichterstattung an den Nationalen Volkskongre? im Auftrag des Staatsrats über die zentralen und lokalen Haushaltspl?ne und deren Durchführung sowie an den St?ndigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses über die Staatsbilanz, Verwaltung der verschiedenen Finanzeinnahmen, der au?eretatm??igen Geldmittel und der Spezialkonten der zentralen Beh?rde sowie der Fonds der Regierung. Au?erdem ist das Ministerium zust?ndig für die Ausarbeitung des Plans für die Steuereinnahmen in übereinstimmung mit dem Staatshaushaltsplan, Unterbreitung von Vorschl?gen zur Vergr??erung bzw. Reduzierung der Steuerarten, zur Regulierung der zu versteuernden Gegenst?nde und der Steuers?tze, Steuerherabsetzung und –befreiung sowie der zeitweiligen, den zentralen Haushalt stark beeinflu?enden Steuerherabsetzungen bzw. –befreiungen in Sonderf?llen, Teilnahme an den Verhandlungen über ausw?rtige Steuereinnahmen und internationale Z?lle, Unterzeichnung der Entwürfe der Vereinbarungen und Abkommen über ausw?rtige Steuereinnahmen, Formulierung der Vorlagen der internationalen Steuervereinbarungen und –abkommen, Bew?ltigung der laufenden Arbeit der Kommission des Staatsrats für Zollbestimmungen, Verwaltung der ?ffentlichen Ausgaben im zentralen Haushalt, Festlegung und Realisierung der Ankaufspolitik der Regierung, Verwaltung der Devisen im Staatshaushalt, die Verwaltungsorgane, Institutionen und gesellschaftliche Organisationen nicht durch Handel erwirtschaftet haben sowie der internationalen Zahlungsbilanz im Staatshaushalt. Das Finanzministerium ist zust?ndig für die Formulierung der Richtlinien und der Politik, des Reformplans, der Regeln, Vorschriften und Bestimmungen für die Verwaltung des staatlichen Grundkapitals, Organisation der Inventur des Verm?gens und der überprüfung der Geldmittel der staatlichen Betriebe sowie der Feststellung der Zugeh?rigkeit des Kapitals und dessen Registrierung, Leitung der statistischen Erfassung und Analyse des staatlichen Kapitals sowie der Bewertung des Verm?gens, Festlegung und Umsetzung der Richtlinien und der Politik sowie der Regelungen, Bestimmungen und Ma?nahmen für die Verwaltung der inl?ndischen Schulden der Regierung, Ausarbeitung des Plans für die Ausgabe von Staatsobligationen, der Richtlinien und der Politik sowie der Regelungen, Bestimmungen und Ma?nahmen für die Verwaltung der Auslandsschulden der Regierung, überwachung der Ausführung der Finanz- und Steuerpolitik und der einschl?gigen Gesetze und Verordnungen, Ermittlung von Problemen bei der Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben, Information der zentralen Beh?rde über diese Probleme sowie Ausarbeitung einer Politik zur St?rkung der Finanzverwaltung.

Dem Finanzministerium unterstehen die folgenden 20 Abteilungen: das Arbeitsbüro, die allgemeine Abteilung, die Abteilungen für den Haushalt, für Rechtsverordnungen und Bestimmungen, für Steuerordnung und –bestimmung, für Wirtschaft und Handel, für Staatsschulden und Geldmarkt, für ?ffentliche Ausgaben, für Sozialabsicherung, für Landwirtschaft, für ausw?rtige Angelegenheiten, für Infrastruktur, für Buchhaltung, für Verwaltung des staatlichen Grundkapitals, für statistische Erfassung und Bewertung des Staatskapitals, für Bewertung des Verm?gens, für überwachung der Finanzen sowie die internationale Abteilung, die Personal- und Ausbildungsabteilung und die Sektion für die Erschlie?ung der Landwirtschaft.

 

(China.org.cn, 18. September 2003)


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